Rehabilitation (Reha) und Anschlussheilbehandlung (AHB) bei Morbus Waldenström Patienten mit Morbus Waldenström können nach einer intensiven Therapie (z. B. Chemotherapie, Immuntherapie) oder bei chronischer Krankheitslast von einer Reha oder AHB profitieren. Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität, körperlichen Fitness und psychischen Belastung.

1. Medizinische Rehabilitation (Reha) Onkologische Rehabilitation: Speziell für Krebspatienten, um Erschöpfung (Fatigue), Nebenwirkungen der Therapie und körperliche Schwäche zu lindern. Hämatologische Rehabilitation: Für Patienten mit Blutkrebs, einschließlich Lymphomen wie WM. Indikationen: Nach Chemo-/Immuntherapie Bei Fatigue-Syndrom Bei Polyneuropathie (häufig durch die Erkrankung oder Therapie bedingt) Psychosoziale Belastung (Angst, Depression)

2. Anschlussheilbehandlung (AHB) Wird direkt nach einem Krankenhausaufenthalt (z. B. nach Chemotherapie) beantragt. Dient der Stabilisierung und Wiederherstellung der Gesundheit. Wird von der Rentenversicherung oder Krankenkasse übernommen, wenn medizinische Notwendigkeit besteht.

Mögliche Reha-Einrichtungen (Beispiele) Hämatologisch-onkologische Reha-Kliniken (z. B. Reha-Zentren der Deutschen Rentenversicherung) Spezialisierte onkologische Reha-Kliniken (z. B. Kliniken der DRV Bund oder von Krankenkassen) Kurkliniken mit Schwerpunkt Bluterkrankungen

Therapieschwerpunkte in der Reha/AHB Physiotherapie (Mobilisation, Kraftaufbau) Ernährungsberatung (ggf. bei Gewichtsverlust oder Mangelernährung) Psychoonkologie (Umgang mit der Erkrankung) Schmerztherapie (bei Knochen- oder Nervenschmerzen) Sozialberatung (z. B. Wiedereingliederung in den Beruf)

Antragstellung Der behandelnde Hämatologe/Onkologe stellt eine Reha-Verordnung (Muster 14) aus. Der Antrag wird bei der Deutschen Rentenversicherung oder Krankenkasse eingereicht. Bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden!!.

Fazit Eine Reha oder AHB kann für Patienten mit Morbus Waldenström sinnvoll sein, insbesondere bei Fatigue, körperlicher Schwäche oder psychischer Belastung. Die Kosten werden in der Regel übernommen, wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist.

Falls du konkrete Klinikempfehlungen oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigst, kann der behandelnde Arzt oder ein Sozialdienst im Krankenhaus weiterhelfen. Sehr gute Informationen findest du in Selbsthilfegruppen. Gehe auf www.waldenstroem.de Waldenström oder benutze eine der Suchmaschienen.